Es gelten unverändert die Kontaktbegrenzungen der Bundesregierung.

Diese ermöglichen uns, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, Patienten bei medizinischer Notwendigkeit zu behandeln bzw. weiter zu behandeln. Wir sehen in der jetzigen Pandemie-Situation die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung eines Coronavirus SARS-CoV-2 Antikörper Tests in der Heilpraktikerpraxis für nicht gegeben.

 Wir raten aktuell von der Durchführung der Labortests auf Cov-Antikörper im Zusammenhang

mit der Corona-Pandemie ab!