Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir alle den Medien entnommen haben, sind die letzten Bundesländer nachgezogen und auch in Rheinland-Pfalz gilt nun ab kommendem Montag, 27.04.20, eine Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Nutzung des ÖPNV.
Wir als Behandler sind hier ohnehin zum Tragen von medizinischen Masken verpflichtet, wenn wir den Mindestabstand nicht einhalten können.
Die Fragestellung, ob unsere Patienten beim Betreten unserer Praxen ebenfalls dieser Verpflichtung unterliegen, ergibt sich aus den jeweiligen Landesverordnungen. Laut der rheinland-pfälzischen Verordnung ist das Tragen von Alltagsmasken für den Patienten derzeit nicht vorgeschrieben.
Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah unterrichten.
Dennoch sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir in der sensiblen Lage schon aus rein juristischen Erwägungen den Patienten anraten sollten, eine solche Maske beim Betreten der Praxen zu verwenden. Verpflichtend ist dies jedoch aktuell nicht.