Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht durch das Bundesgesundheitsministerium
Wir begleiten diesen Schritt proaktiv mit einem eigenen Gutachten.

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein öffentliches Gutachten zum Heilpraktikerrecht
ausgeschrieben und noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Im Gutachten sollen alle Aspekte
des Heilpraktikerrechts beleuchtet werden. Von vielen zu untersuchenden Fragestellungen ist auch die Abschaffung der Heilpraktiker/innen in der Rechtsgutachten-Anforderung ein zu untersuchender Punkt. Das nehmen wir sehr
ernst. Aber es geht nicht primär um ein Abschaffungs-Gutachten. Ein Grund für das Gutachten jetzt: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD sieht vor, „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheitzu überprüfen“. Diese Überprüfung wird nun durch das Gutachten auf den
Weg gebracht. Das Ergebnis ist derzeit offen. Eine Rolle wird auch gespielt haben, dass am 17. und 18. Juni 2020 die Gesundheitsminister-Konferenz in Berlin tagt. Die Bundesländer bereiten in ihrer internen Arbeitsgruppe „Berufe
des Gesundheitswesens“ eine Beschlusslage zum Heilpraktikerrecht vor. Die Heilpraktiker-Berufsverbände wurden und werden bisher ausdrücklich nicht mit einbezogen.

zur Stellungnahme der Berufsverbände