5. Mai 2020 | Allgemein
Dem Gesundheitsamt muss der Verdacht auf eine Erkrankung, die Erkrankung, sowie der Tod in Bezug auf eine Infektion mit dem neuartigen SARS-CoV-2 durch den behandelnden Arzt gemeldet (§6) werden. Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Die Meldung des Verdachts auf eine Erkrankung hat nur zu erfolgen, falls der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild, als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist (siehe Falldefinition). Ein untersuchendes Labor ist unabhängig davon verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis des SARS-CoV-2 namentlichen an das Gesundheitsamt zu melden.
zur Info des RKI – Meldepflicht
Zur Info des RKI – Falldefinition
5. Mai 2020 | Allgemein
Es gelten unverändert die Kontaktbegrenzungen der Bundesregierung.
Diese ermöglichen uns, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, Patienten bei medizinischer Notwendigkeit zu behandeln bzw. weiter zu behandeln. Wir sehen in der jetzigen Pandemie-Situation die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung eines Coronavirus SARS-CoV-2 Antikörper Tests in der Heilpraktikerpraxis für nicht gegeben.
Wir raten aktuell von der Durchführung der Labortests auf Cov-Antikörper im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie ab!
23. April 2020 | Allgemein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir alle den Medien entnommen haben, sind die letzten Bundesländer nachgezogen und auch in Rheinland-Pfalz gilt nun ab kommendem Montag, 27.04.20, eine Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Nutzung des ÖPNV.
Wir als Behandler sind hier ohnehin zum Tragen von medizinischen Masken verpflichtet, wenn wir den Mindestabstand nicht einhalten können.
Die Fragestellung, ob unsere Patienten beim Betreten unserer Praxen ebenfalls dieser Verpflichtung unterliegen, ergibt sich aus den jeweiligen Landesverordnungen. Laut der rheinland-pfälzischen Verordnung ist das Tragen von Alltagsmasken für den Patienten derzeit nicht vorgeschrieben.
Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah unterrichten.
Dennoch sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir in der sensiblen Lage schon aus rein juristischen Erwägungen den Patienten anraten sollten, eine solche Maske beim Betreten der Praxen zu verwenden. Verpflichtend ist dies jedoch aktuell nicht.
3. April 2020 | Allgemein
Bitte beachten Sie, dass auch für Corona, Diagnose und Behandlungsverbot laut IFSG bestehen, wie bei den übrigen IFSG gelisteten Erkrankungen. Eine Erkrankung an Covid 19 ist eine meldepflichtige Erkrankung, die bereits bei Krankheitsverdacht zu melden ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Link 1 – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Überschrift: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Link 2 – https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188#tar-11
Fragen und Antworten zum Coronavirus
Link 3 – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Prävention und Bekämpfung im medizinischen Bereich
Link 4 – https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html
Meldung von Verdachtsfällen von COVID-19
die Bundesregierung teilt mit: „…. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934
Weiterhin werden wir Sie informieren, sofern wir belastbare Informationen zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen erhalten, die Sie in Ihrem alltäglichen Praxisbetrieb betreffen. (Quelle: UDH-Bundesverband)
5. Februar 2020 | Allgemein
Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht durch das Bundesgesundheitsministerium
Wir begleiten diesen Schritt proaktiv mit einem eigenen Gutachten.
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein öffentliches Gutachten zum Heilpraktikerrecht
ausgeschrieben und noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Im Gutachten sollen alle Aspekte
des Heilpraktikerrechts beleuchtet werden. Von vielen zu untersuchenden Fragestellungen ist auch die Abschaffung der Heilpraktiker/innen in der Rechtsgutachten-Anforderung ein zu untersuchender Punkt. Das nehmen wir sehr
ernst. Aber es geht nicht primär um ein Abschaffungs-Gutachten. Ein Grund für das Gutachten jetzt: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD sieht vor, „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheitzu überprüfen“. Diese Überprüfung wird nun durch das Gutachten auf den
Weg gebracht. Das Ergebnis ist derzeit offen. Eine Rolle wird auch gespielt haben, dass am 17. und 18. Juni 2020 die Gesundheitsminister-Konferenz in Berlin tagt. Die Bundesländer bereiten in ihrer internen Arbeitsgruppe „Berufe
des Gesundheitswesens“ eine Beschlusslage zum Heilpraktikerrecht vor. Die Heilpraktiker-Berufsverbände wurden und werden bisher ausdrücklich nicht mit einbezogen.
zur Stellungnahme der Berufsverbände